AGB - Privatunterricht bei alles-uke.de
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Impressum

Liebe Freunde der Musik, wer mich kennt, weiß: Ich bin ein kulanter Mensch, der am liebsten alles per Handschlag besiegelt - und mit dem man im Fall besonderer Umstände eine einvernehmliche Lösung finden wird. Auf einige Verabredungen und Spielregeln muss sich jeder Beteilgte verlassen können, dazu habe ich im folgenden meine Allgemeinen Geschäftsbedinungen zusammengestellt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch Annahme meines Unterrichtsangebots gelten meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Zwischen dem Anbieter (Lehrer) und dem Nutzer des Unterrichtsangebotes (Schüler) gelten bei Vertragsschluss folgende Regeln als verbindlicher Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Abweichende Regelungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Bei Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB erfolgt eine Mitteilung.

1) Als Unterrichtsort gilt die im Impressum angezeigte Adresse.

2) Das Unterrichtsangebot bezieht sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, auf Unterrichtseinheiten  von 30 oder 45 Minuten zu einem festen wöchentlichen Termin, der sich an die im Bundesland Sachsen festgelegten Schulzeiten hält. Unabhängig davon findet im Juni, Juli und August kein Unterricht statt.

3) Der Unterrichtsvertrag gilt als Jahresvertrag. Der Unterrichtsvertrag verlängert sich nach Ablauf des ersten Jahres, kann aber jederzeit gekündigt werden. Im Fall der Kündigung ist die Monatspauschale ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Kündigung noch zwei Monate zu zahlen - eine vorherige Kündigung, etwa im Krankheitsfall, bedarf der gesonderten Absprache.

4) Das Unterrichtshonorar ist per Dauerauftrag als Monatsbetrag jeweils zum Monatsanfang (bis zum 5. des Monats) zu entrichten. Der Monatsbetrag versteht sich als Zwölftel eines Jahresbeitrages und ist so kalkuliert, dass die Termine, die auf Feiertage und in die unter Punkt 2 genannten Ferienzeiten bzw. in die Sommerpause fallen, unterrichtsfrei bleiben. Ausnahmen werden individuell geregelt.

5) Bei Unterrichtsausfall gilt

- seitens des Schülers: Bei nur teilweiser Inanspruchnahme des Unterrichts besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Monatsbetrages. Nach Möglichkeit bietet der Lehrer dem Schüler jedoch einen Termin zum Nachholen an, gegebenenfalls mit einem anderen Schüler gemeinsam, soweit dieser zum jeweiligen Unterrichtsniveau passt. Im Gegenzug und unter gleichen Voraussetzungen gestattet jeder Schüler einem anderen Schüler, gelegentlich an der eigenen Stunde teilzunehmen, um einen verpassten Termin nachholen zu können. Bei längerer Abwesenheit durch Krankheit oder andere persönliche Umstände können abweichende Regelungen vereinbart werden.

- seitens des Lehrers:
Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten. Fällt der Unterricht krankheitsbedingt länger als zwei Wochen innerhalb von drei Monaten aus, so besteht das Recht auf Kündigung. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlten Honorars besteht grundsätzlich nicht.

Sonstiges:
Wenn es in Dresden wie in den Jahren 2002 und 2013 zu einem Hochwasser der Elbe mit einem Pegelstand von über 6,60 m kommt, ist die Zugangsstraße zum Unterrichtsort überflutet bzw. polizeilich gesperrt. Bisher war das nie länger als für eine Woche der Fall.
Der Unterricht findet in jedem Fall statt, so lange und sobald der Unterrichtsort wieder zugänglich ist - auch ohne telefonische Rücksprache. Aktuelle Informationen zum Pegelstand der Elbe.

Im Falle einer Pandemie wie der Corona-Pandemie 2020 gelten besondere Bedingungen, die Bestandteil dieser AGB sind. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten können nicht "nachgeholt" werden - eine Erstattung der Monatspauschale erfolgt nicht.